Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Gleichzeitig werden die Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden.
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ADRESSE DER LANDESGESCHÄFTSSTELLE
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LAG WfbM M-V
VEREINSVORSTAND
Vorsitzender: Christoph Bohmann
Vorstandsmitglieder:
Kathleen Exner, Daniela Grave
Dirk Johannisson, Marko Schirrmeister
Eingetragener Verein beim Amtsgericht Schwerin
Vereinsregister Nr.: VR 1004